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Finanzierung der GAP

Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik

Seit 50 Jahren ist die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der wichtigste gemeinsame Politikbereich der Europäischen Union (EU). Deshalb wird seit jeher ein großer Teil des EU-Haushalts für diesen Bereich verwendet, wobei jedoch der entsprechende Anteil am Haushalt in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken ist.

Die Agrarausgaben werden aus zwei Fonds finanziert, die Teil des Gesamthaushaltsplans der EU sind:

  • aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) werden die Direktzahlungen an Landwirte und Maßnahmen zur Regulierung der Agrarmärkte finanziert, wie Interventionsmaßnahmen und Ausfuhrerstattungen,
  • die Programme der Mitgliedstaaten zur Entwicklung des ländlichen Raums hingegen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Diese beiden Fonds wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik eingerichtet, durch die ein einheitlicher Rechtsrahmen für GAP-Ausgaben geschaffen wurde.

 

>> Lesen Sie die Verordnung български (bg)czech (cs)dansk (da)eesti (et)ελληνικά (el)English (en)español (es)Français (fr)Gaeilge (ga)italiano (it)latviešu (lv)lietuvių (lt)magyar (hu)Malti (mt)Nederlands (nl)polski (pl)português (pt)română (ro)slovenčina (sk)slovenščina (sl)suomi (fi)svenska (sv)

>> Lesen Sie die Zusammenfassung

 

Unter Titel 05 des Gesamthaushaltsplans der EU finden Sie genauere Angaben zum Haushalt für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums.

 

>> Mehr über den Haushalt für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums

 

Der europäische Steuerzahler erwartet zu Recht, dass die Mittel korrekt verwendet werden. Es ist daher von größter Bedeutung sicherzustellen, dass Verwaltungs- und Kontrollsysteme vorhanden sind, die eine angemessene Gewähr dafür bieten, dass die Mittel ordnungsgemäß verwendet sowie vorschriftswidrige Zahlungen aufgedeckt und wieder eingezogen werden.

 

Den Grundregeln für die finanzielle Verwaltung der GAP zufolge ist die Kommission für die Verwaltung des EGFL und ELER zuständig. Die Kommission selbst nimmt jedoch keine Zahlungen an Begünstigte vor. Gemäß dem Prinzip der geteilten Mittelverwaltung ist dies Aufgabe der Mitgliedstaaten, die ihrerseits nationale oder regionale Zahlstellen damit beauftragt haben. Bevor diese Stellen Rückzahlungen aus dem EU-Haushalt beantragen können, müssen sie zugelassen werden und hierfür bestimmte, von der Kommission aufgestellte Kriterien erfüllen.

 

Die Zahlstellen sind jedoch nicht nur für Zahlungen an die Begünstigten zuständig. Vor der Auszahlung von Beihilfen müssen sie sich entweder selbst oder über bevollmächtigte Stellen davon überzeugen, dass die Beihilfeanträge zulässig sind. Die im Einzelnen durchzuführenden Kontrollen sind in den Vorschriften für die verschiedenen Sektoren der GAP festgelegt und können je nach Sektor unterschiedlich ausfallen.

 

Die von den Zahlstellen getätigten Ausgaben erstattet die Kommission den Mitgliedstaaten im Nachhinein: die EGFL-Ausgaben monatlich und die Ausgaben aus dem ELER vierteljährlich. Diese Erstattungen unterliegen jedoch gegebenenfalls nachträglichen Berichtigungen, die die Kommission im Rahmen der Rechnungsabschlussverfahren vornehmen kann.

 

>> Mehr über den Rechnungsabschluss