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Finanzierung der GAP

Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik

Mit Direktzahlungen werden die Einkommen der Landwirte unabhängig von der Produktion unterstützt, wenn die Landwirte im Gegenzug bestimmte Standards hinsichtlich Umweltschutz, Wohlergehen der Tiere, Lebensmittelsicherheit und Landschaftspflege aufrechterhalten.

Die Finanzierung der ländlichen Entwicklung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft zu steigern, Umwelt und Landschaften zu schützen, die Lebensqualität im ländlichen Raum zu verbessern, die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft voranzutreiben und gebietsbezogene Konzepte für die ländliche Entwicklung zu fördern.

Finanzierungsquellen

Die Agrarausgaben werden aus zwei Fonds finanziert, die Teil des Gesamthaushaltsplans der EU sind: aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) werden die Direktzahlungen an Landwirte und Maßnahmen zur Regulierung der Agrarmärkte finanziert, wie Interventionsmaßnahmen und Ausfuhrerstattungen, die Programme der Mitgliedstaaten zur Entwicklung des ländlichen Raums hingegen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

 

Die Kommission selbst nimmt in der Regel keine Zahlungen an Empfänger vor. Gemäß dem Prinzip der geteilten Mittelverwaltung ist dies Aufgabe der Mitgliedstaaten.

 

Direktzahlungen und Marktmaßnahmen

Direktzahlungen

Wenn Sie ein Landwirt und Landbewirtschafter in der EU sind, können Sie sehr wahrscheinlich Direktzahlungen beantragen, die die wichtigste Form der EU-Finanzierung in der Landwirtschaft darstellen. Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik im Jahre 2003 wurde ein neues System von Direktzahlungen eingeführt, die so genannte Betriebsprämienregelung, nach der die Beihilfen nicht mehr produktionsbezogen gezahlt werden.

 

Das wichtigste Ziel der Betriebsprämien ist die Unterstützung der Einkommen der Landwirte mit der Auflage, dass sie bestimmte Standards hinsichtlich Umweltschutz, Wohlergehen der Tiere, Lebensmittelsicherheit und Landschaftspflege erfüllen. Die Landwirte werden dazu angeregt, ihre Entscheidungen auf Grundlage von Marktentwicklungen zu treffen.

 

Für die Verwaltung der Direktzahlungen sind die von den nationalen Behörden benannten Zahlstellen zuständig.

 

>> Mehr über die Betriebsprämienregelung

 

Unter bestimmten Bedingungen können die Mitgliedstaaten den Wert der Zahlungsansprüche reduzieren, um weiterhin direkte, produktionsabhängige Zahlungen vornehmen zu können.


Marktbezogene Maßnahmen

Für eine Reihe von Erzeugnissen wurden besondere Stützungsregelungen eingeführt bzw. beibehalten. Händler und Verarbeiter können unter bestimmten Bedingungen Ausfuhrerstattungen sowie Verarbeitungsbeihilfen erhalten.

 

Der Zweck der Stützungsregelungen ist es, auf Marktstörungen mit Maßnahmen wie Interventionskäufen, Beihilfen zur privaten Lagerhaltung oder Ausfuhrerstattungen reagieren zu können.

 

Für die Verwaltung marktbezogener Maßnahmen sind die von den nationalen Behörden benannten Zahlstellen zuständig.

 

Entwicklung des ländlichen Raums

Im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 wird die EU über 90 Milliarden Euro zu den Investitionen der Mitgliedstaaten beitragen, um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Land- und Forstwirtschaft zu erhöhen, Umwelt und Landschaften zu schützen, die Lebensqualität im ländlichen Raum zu verbessern und die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft voranzutreiben. Mit dem Programm "Leader" wird die Möglichkeit der Finanzierung von gebietsbezogenen Konzepten für die Entwicklung des ländlichen Raums eingeführt.

 

>> Mehr zur Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013

 

Für die Berechnung der Zahlungsansprüche werden entweder die Zahlungen herangezogen, die der Landwirt während eines Referenzzeitraums erhalten hat (historisches Modell), oder aber es wird die förderfähige Fläche (in ha) zugrunde gelegt (regionales Modell).

 

Die EU-Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums werden im Rahmen von Programmen vergeben, für deren Verwaltung die nationalen Regierungen zuständig sind: Die Regierungen bestimmen die Verwaltungsbehörden, die mit der Projektverwaltung betraut sind und die die potenziellen Empfänger über die verfügbaren EU-Fördermittel, die Antragsverfahren und die geltenden Vorschriften aufklären.

 

Mehr über die nationalen Programme für die ländliche Entwicklung

 

Antragstellung

Wenden Sie sich bitte an Ihr Landwirtschaftsministerium.

 

>> Links zu den Landwirtschaftsministerien

 

Weitere Finanzierungen

Die einzige regelmässige (= jährliche) Förderform im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, die von der Kommission zentral verwaltet wird, hat den Titel "Informationsmaßnahmen im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik".

 

>> Mehr zur Förderung von Informationsmaßnahmen im Bereich der GAP

 

Neben den im Rahmen einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährten Zuschüssen vergibt die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung auch öffentliche Aufträge für die Bereitstellung von Dienstleistungen. Die entsprechenden Verträge werden im Anschluss an Ausschreibungen vergeben.

 

>> Mehr über Ausschreibungen English (en)